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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Cedee & Co KG

Artikel 1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Dienstleistungen, Verträge und sonstigen Rechtsbeziehungen zwischen Cedee & Co KG („Cedee & Co“) und ihren Kunden („Auftraggeber“).
  2. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
  3. Allgemeine Einkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung.
  4. Diese Bedingungen gelten auch für etwaige Dritte, die Cedee & Co zur Durchführung des Auftrags heranzieht.

Artikel 2. Angebote und Vertragsschluss

  1. Alle Angebote sind freibleibend und 30 Tage gültig, sofern nicht anders angegeben.
  2. Ein Vertrag kommt nach der digitalen Unterzeichnung des Angebots durch den Auftraggeber zustande.
  3. Angebote beziehen sich auf das gesamte angebotene Projekt; einzelne Teile können nicht gesondert beansprucht werden.

Artikel 3. Durchführung des Auftrags

  1. Cedee & Co erbringt ihre Leistungen als Dienstvertrag im Sinne einer Tätigkeit mit angemessener Sorgfalt: Wir setzen uns professionell für ein gutes Ergebnis ein, können jedoch kein bestimmtes Ergebnis garantieren, es sei denn, dies ist im Angebot ausdrücklich anders festgelegt.
  2. Zusatzleistungen – also Tätigkeiten außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs – werden zu dem jeweils geltenden Stundensatz ausgeführt, sofern nicht im Voraus etwas anderes vereinbart wurde.
  3. Mündlich vereinbarte Zusatzleistungen (z. B. durch den benannten Ansprechpartner des Auftraggebers) dürfen von Cedee & Co erbracht und in Rechnung gestellt werden.
  4. Cedee & Co ist ausschließlich für die Leistungen verantwortlich, die ausdrücklich im Vertrag aufgeführt sind.

Artikel 4. Laufzeit und Beendigung

  1. Projektbezogene Verträge enden automatisch mit der Fertigstellung und Übergabe der vereinbarten Leistungen.
  2. Für laufende Verträge gilt:
    • sie verlängern sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht mindestens drei Monate vor dem Enddatum schriftlich gekündigt werden;
    • die Kündigung kann per E-Mail erfolgen.
  3. Bei einer vorzeitigen Beendigung durch den Auftraggeber werden bereits erbrachte Leistungen vollständig in Rechnung gestellt.
  4. Wenn der Auftraggeber einen Auftrag innerhalb von 14 Tagen vor dem geplanten Starttermin storniert, kann Cedee & Co 50 % des angebotenen Projektbetrags berechnen.

Artikel 5. Vergütung und Preisänderungen

  1. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer sowie zuzüglich etwaiger Lizenzgebühren, Reise- oder sonstiger Nebenkosten.
  2. Cedee & Co ist berechtigt, die Stundensätze einmal jährlich an die Inflation oder eine marktübliche Indexierung anzupassen.
  3. Zusatzleistungen werden auf Basis von Nachkalkulation (tatsächlich aufgewendete Stunden) abgerechnet.
  4. Erhöhen Lieferanten von Software oder Lizenzen ihre Preise, ist Cedee & Co berechtigt, diese Erhöhungen an den Auftraggeber weiterzugeben.

Artikel 6. Zahlung

  1. Die jeweils gültige Zahlungsfrist ist auf der Rechnung angegeben.
  2. Etwaige Inkassokosten gehen vollständig zu Lasten des Auftraggebers.
  3. Einwendungen gegen Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen mitzuteilen und berechtigen nicht zur Aussetzung der Zahlung.
  4. Cedee & Co ist berechtigt, Leistungen auszusetzen, solange offene Rechnungen nicht beglichen sind.

Artikel 7. Lieferung und Abnahme von Dienstleistungen

  1. Cedee & Co ist bemüht, vereinbarte Termine einzuhalten; diese gelten jedoch nicht als Fixtermine.
  2. Die Abnahme erfolgt, sobald Cedee & Co mitteilt, dass die Leistung fertiggestellt ist. Die Abnahme erfolgt nach Möglichkeit im Rahmen eines persönlichen (Online-)Kontakts.
  3. Erhebt der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach der Abnahme keine schriftlichen Einwände, gilt die erbrachte Leistung als genehmigt.

Artikel 8. Pflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt Cedee & Co rechtzeitig alle Informationen, Zugänge und Mitwirkung zur Verfügung, die für die Durchführung des Auftrags erforderlich sind.
  2. Der Auftraggeber gewährleistet die Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen.
  3. Verzögerungen oder Mehrkosten, die durch fehlende oder verspätet bereitgestellte Informationen entstehen, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

Artikel 9. Geistiges Eigentum

  1. Sämtliche Rechte des geistigen Eigentums an Software, Dokumentation, Konfigurationen, Beratungsleistungen, Skripten, Integrationen oder sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben bei Cedee & Co oder ihren Lizenzgebern.
  2. Der Auftraggeber erhält ausschließlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht.
  3. Der Auftraggeber darf Software oder Konfigurationen ohne schriftliche Zustimmung nicht kopieren, verändern, veröffentlichen, rückentwickeln (Reverse Engineering) oder weiterverbreiten.
  4. Cedee & Co kann technische Schutzmaßnahmen einsetzen; der Auftraggeber darf diese nicht umgehen.

Artikel 10. Haftung

  1. Cedee & Co haftet nicht für indirekte Schäden, wie zum Beispiel: 
    – Betriebsunterbrechung oder Produktionsausfall
    – Umsatzeinbußen
    – Verzögerungen
    – Datenverlust
    – Schäden aufgrund von Fehlern in Drittsoftware
  2. Die maximale direkte Haftung von Cedee & Co beträgt stets: 
    den abgerechneten Betrag des betreffenden Auftrags, höchstens jedoch € 100.000, 
    es sei denn, die Haftpflichtversicherung leistet einen höheren Betrag.
  3. Der Auftraggeber hat Schäden so schnell wie möglich zu melden und alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um Schäden zu begrenzen.
  4. Der Auftraggeber stellt Cedee & Co von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrags geltend gemacht werden.

Artikel 11. Höhere Gewalt

  1. Cedee & Co haftet nicht bei höherer Gewalt. Hierunter fallen unter anderem: Stromausfälle, Internetausfälle, Störungen bei Lieferanten, Krankheit, Krieg, Naturkatastrophen, behördliche Maßnahmen oder sonstige Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs von Cedee & Co liegen.
  2. Im Falle höherer Gewalt ist Cedee & Co berechtigt, den Vertrag auszusetzen oder zu beenden, ohne zum Schadensersatz verpflichtet zu sein.

Artikel 12. Vertraulichkeit

  1. Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen strikt vertraulich.
  2. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrags fort.

Artikel 13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Auf den Vertrag findet Österreichisches Recht Anwendung, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das zuständige Gericht am Sitz von Cedee & Co.