Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen – Cedee & Co KG
Artikel 1. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Dienstleistungen, Verträge und sonstigen Rechtsbeziehungen zwischen Cedee & Co KG („Cedee & Co“) und ihren Kunden („Auftraggeber“).
- Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
- Allgemeine Einkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung.
- Diese Bedingungen gelten auch für etwaige Dritte, die Cedee & Co zur Durchführung des Auftrags heranzieht.
Artikel 2. Angebote und Vertragsschluss
- Alle Angebote sind freibleibend und 30 Tage gültig, sofern nicht anders angegeben.
- Ein Vertrag kommt nach der digitalen Unterzeichnung des Angebots durch den Auftraggeber zustande.
- Angebote beziehen sich auf das gesamte angebotene Projekt; einzelne Teile können nicht gesondert beansprucht werden.
Artikel 3. Durchführung des Auftrags
- Cedee & Co erbringt ihre Leistungen als Dienstvertrag im Sinne einer Tätigkeit mit angemessener Sorgfalt: Wir setzen uns professionell für ein gutes Ergebnis ein, können jedoch kein bestimmtes Ergebnis garantieren, es sei denn, dies ist im Angebot ausdrücklich anders festgelegt.
- Zusatzleistungen – also Tätigkeiten außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs – werden zu dem jeweils geltenden Stundensatz ausgeführt, sofern nicht im Voraus etwas anderes vereinbart wurde.
- Mündlich vereinbarte Zusatzleistungen (z. B. durch den benannten Ansprechpartner des Auftraggebers) dürfen von Cedee & Co erbracht und in Rechnung gestellt werden.
- Cedee & Co ist ausschließlich für die Leistungen verantwortlich, die ausdrücklich im Vertrag aufgeführt sind.
Artikel 4. Laufzeit und Beendigung
- Projektbezogene Verträge enden automatisch mit der Fertigstellung und Übergabe der vereinbarten Leistungen.
- Für laufende Verträge gilt:
- sie verlängern sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht mindestens drei Monate vor dem Enddatum schriftlich gekündigt werden;
- die Kündigung kann per E-Mail erfolgen.
- Bei einer vorzeitigen Beendigung durch den Auftraggeber werden bereits erbrachte Leistungen vollständig in Rechnung gestellt.
- Wenn der Auftraggeber einen Auftrag innerhalb von 14 Tagen vor dem geplanten Starttermin storniert, kann Cedee & Co 50 % des angebotenen Projektbetrags berechnen.
Artikel 5. Vergütung und Preisänderungen
- Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer sowie zuzüglich etwaiger Lizenzgebühren, Reise- oder sonstiger Nebenkosten.
- Cedee & Co ist berechtigt, die Stundensätze einmal jährlich an die Inflation oder eine marktübliche Indexierung anzupassen.
- Zusatzleistungen werden auf Basis von Nachkalkulation (tatsächlich aufgewendete Stunden) abgerechnet.
- Erhöhen Lieferanten von Software oder Lizenzen ihre Preise, ist Cedee & Co berechtigt, diese Erhöhungen an den Auftraggeber weiterzugeben.
Artikel 6. Zahlung
- Die jeweils gültige Zahlungsfrist ist auf der Rechnung angegeben.
- Etwaige Inkassokosten gehen vollständig zu Lasten des Auftraggebers.
- Einwendungen gegen Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen mitzuteilen und berechtigen nicht zur Aussetzung der Zahlung.
- Cedee & Co ist berechtigt, Leistungen auszusetzen, solange offene Rechnungen nicht beglichen sind.
Artikel 7. Lieferung und Abnahme von Dienstleistungen
- Cedee & Co ist bemüht, vereinbarte Termine einzuhalten; diese gelten jedoch nicht als Fixtermine.
- Die Abnahme erfolgt, sobald Cedee & Co mitteilt, dass die Leistung fertiggestellt ist. Die Abnahme erfolgt nach Möglichkeit im Rahmen eines persönlichen (Online-)Kontakts.
- Erhebt der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach der Abnahme keine schriftlichen Einwände, gilt die erbrachte Leistung als genehmigt.
Artikel 8. Pflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt Cedee & Co rechtzeitig alle Informationen, Zugänge und Mitwirkung zur Verfügung, die für die Durchführung des Auftrags erforderlich sind.
- Der Auftraggeber gewährleistet die Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen.
- Verzögerungen oder Mehrkosten, die durch fehlende oder verspätet bereitgestellte Informationen entstehen, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Artikel 9. Geistiges Eigentum
- Sämtliche Rechte des geistigen Eigentums an Software, Dokumentation, Konfigurationen, Beratungsleistungen, Skripten, Integrationen oder sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben bei Cedee & Co oder ihren Lizenzgebern.
- Der Auftraggeber erhält ausschließlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht.
- Der Auftraggeber darf Software oder Konfigurationen ohne schriftliche Zustimmung nicht kopieren, verändern, veröffentlichen, rückentwickeln (Reverse Engineering) oder weiterverbreiten.
- Cedee & Co kann technische Schutzmaßnahmen einsetzen; der Auftraggeber darf diese nicht umgehen.
Artikel 10. Haftung
- Cedee & Co haftet nicht für indirekte Schäden, wie zum Beispiel:
– Betriebsunterbrechung oder Produktionsausfall
– Umsatzeinbußen
– Verzögerungen
– Datenverlust
– Schäden aufgrund von Fehlern in Drittsoftware - Die maximale direkte Haftung von Cedee & Co beträgt stets:
den abgerechneten Betrag des betreffenden Auftrags, höchstens jedoch € 100.000,
es sei denn, die Haftpflichtversicherung leistet einen höheren Betrag. - Der Auftraggeber hat Schäden so schnell wie möglich zu melden und alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um Schäden zu begrenzen.
- Der Auftraggeber stellt Cedee & Co von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrags geltend gemacht werden.
Artikel 11. Höhere Gewalt
- Cedee & Co haftet nicht bei höherer Gewalt. Hierunter fallen unter anderem: Stromausfälle, Internetausfälle, Störungen bei Lieferanten, Krankheit, Krieg, Naturkatastrophen, behördliche Maßnahmen oder sonstige Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs von Cedee & Co liegen.
- Im Falle höherer Gewalt ist Cedee & Co berechtigt, den Vertrag auszusetzen oder zu beenden, ohne zum Schadensersatz verpflichtet zu sein.
Artikel 12. Vertraulichkeit
- Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen strikt vertraulich.
- Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrags fort.
Artikel 13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Auf den Vertrag findet Österreichisches Recht Anwendung, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist das zuständige Gericht am Sitz von Cedee & Co.